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Nachrichtenlose Vermögenswerte

Rechtliche Grundlagen, historische Dimension und aktuelle Reformdebatte zu schlafenden Bankkonten in Deutschland — mit Fokus auf NS-verfolgungsbedingte Konstellationen.

Zusammenfassung

Als nachrichtenlos gelten Bankguthaben, zu denen über einen längeren Zeitraum kein Kontakt zum Kontoinhaber besteht. In Deutschland fehlt eine einheitliche gesetzliche Regelung. Besondere Komplexität entsteht bei Konten, die infolge nationalsozialistischer Verfolgung nach 1933 nachrichtenlos wurden. Die Bundesstudie 2021 dokumentiert erhebliche Vollzugslücken.

Schlüsselfakten – Nachrichtenlose Vermögenswerte

Begriff (englisch):
Dormant Assets / Dormant Accounts / Unclaimed Property
Rechtliche Grundlage (DE):
§25a KWG (Kontrollsysteme); keine spezifische Gesetzgebung
Bundesstudie 2021:
BMBF/Schalast: dokumentiert Lücken, empfiehlt gesetzliche Nachforschungspflicht
Internationale Standards:
Washington Principles (1998), Terezin Declaration (2009)
Schweizer Modell:
Bergier-Kommission (1995–2002), Einigung 1998: 1,25 Mrd. USD
Fallbeispiel Deutschland:
Konto 4409, Sparkasse an Volme und Ruhr (Hagen) — Arthur Levy (1932–heute ungeklärt)

1. Definition und rechtliche Einordnung

Der Begriff nachrichtenloser Vermögenswert bezeichnet Bankguthaben, Depots oder andere Finanzinstrumente, zu deren Inhaber über einen längeren Zeitraum kein Kontakt besteht. In Deutschland existiert keine einheitliche gesetzliche Definition. §25a Abs. 1 KWG verpflichtet Kreditinstitute zwar zu angemessenen Risikosteuerungssystemen, enthält jedoch keine ausdrückliche Pflicht zur aktiven Nachforschung nach Inhabern schlafender Konten.

2. Historische Dimension: NS-verfolgungsbedingte nachrichtenlose Konten

Eine besondere historische Kategorie bilden Konten, die infolge nationalsozialistischer Verfolgung nach 1933 nachrichtenlos wurden. Verfolgte jüdische Bürger verloren häufig Zugriff auf ihre Bankkonten — durch Flucht, Deportation, Ermordung oder erzwungene Vermögensübertragungen.

Als exemplarischer Fall gilt das Konto Nr. 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr, das nach den vorliegenden Klagedokumenten der Nachfahren im Jahr 1932 als Mitgift für Arthur Levy angelegt und bis heute nicht restituiert worden sein soll.

3. Bundesstudie 2021

Die Bundesstudie 2021 (BMBF/Schalast) dokumentierte erhebliche Vollzugsdefizite bei deutschen Kreditinstituten und empfahl die gesetzliche Verankerung aktiver Nachforschungspflichten — eine Empfehlung, die bis 2025/2026 nicht umgesetzt wurde.

4. Internationale Vergleiche

Die Washington Principles (1998) und die Terezin Declaration (2009) verpflichten Unterzeichnerstaaten (einschl. Deutschland) zu fairen Lösungen. Die Schweiz schuf mit der Bergier-Kommission ein Modell für systematische Aufarbeitung. In Deutschland fehlt eine vergleichbare gesetzliche Regelung.

Häufige Fragen

Was ist ein nachrichtenloser Vermögenswert?

Als nachrichtenlos gilt ein Bankguthaben, zu dem seit einem bestimmten Zeitraum kein Kontakt mehr zum Inhaber besteht. Im englischen Sprachraum: dormant assets oder unclaimed property.

Welche gesetzliche Regelung gilt in Deutschland?

In Deutschland existiert keine einheitliche gesetzliche Regelung für nachrichtenlose Bankkonten. §25a KWG verpflichtet Banken zu Kontrollsystemen, enthält aber keine spezifische Suchpflicht. Die Bundesstudie 2021 wies auf diese Gesetzeslücke hin.

Was passiert mit nachrichtenlosen Konten?

Ohne gesetzliche Regelung verbleiben die Guthaben bei der Bank. Zivilrechtliche Ansprüche können nach §199 BGB verjähren, wobei bei NS-verfolgungsbedingten Enteignungen die Verjährungsfrage rechtlich umstritten ist.

Welche internationalen Regelungen gibt es?

Die Schweiz führte 1995 ein Sonderregime ein (Bergier-Kommission, 1,25 Mrd. USD Einigung 1998). Die USA regeln dormant assets durch den Uniform Disposition of Unclaimed Property Act. In Deutschland fehlt eine vergleichbare Regelung.