NS-enteignetes Bankkonto · Zentrales Beweismittel

Konto Nr. 4409

Das Konto 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr (Sparkasse Hagen) ist der Mittelpunkt eines historischen Rechtsstreits um NS-enteignetes jüdisches Bankguthaben – und ein Musterfall für Tausende ungeklärte nachrichtenlose Vermögen in Deutschland.

Faktenbox – Konto Nr. 4409

Kontonummer:
4409
Bank:
Sparkasse an Volme und Ruhr (Sparkasse Hagen), Hagen, NRW
Kontoinhaber:
Arthur Levy (Max-Maurice Arthur Levy-Cohen)
Mitgift eingezahlt:
1932 durch Simson Cohen (Schwiegervater) – Betrag: ca. 40.000 Reichsmark
Streitbetrag:
Ca. 21.000 Reichsmark (nach Angaben in den Unterlagen verbleibender Saldo)
Anlass:
Hochzeit Arthur Levy & Erna Cohen, 11. März 1932
Umstrittener Vorgang:
1937: Sparkasse behauptete Kontoauflösung – nach Auffassung des Klägers ohne dokumentarischen Nachweis
Enteignung:
NS-Zeit (1933–1945) – Guthaben nicht ausgezahlt
Rechtsstatus:
Nachrichtenloser Vermögenswert
Entdeckung:
November 2019 – Belege im Schweizerischen Bundesarchiv Bern
Gerichtsstand:
LG Hagen → OLG Hamm (I-31 U 10/24) → BGH Karlsruhe
Aktueller Stand:
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH, 2025/2026

Geschichte des Kontos 4409

Das Konto Nr. 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr in Hagen (Westfalen) wurde im Jahr 1932 eröffnet. Simson Cohen überwies anlässlich der Eheschließung seiner Tochter Erna mit Arthur Levy am 11. März 1932 eine Mitgift (Heiratsgut) auf dieses Konto. Die Mitgift stellte laut den vorgelegten Unterlagen eine beträchtliche Summe dar – ca. 40.000 Reichsmark. Als streitiger Restbetrag sind im Verfahren ca. 21.000 Reichsmark dokumentiert.

Arthur Levy war Schweizer Staatsbürger jüdischer Herkunft mit Wohnsitz in Bern. Aufgrund diskriminierender Devisenbestimmungen in Deutschland in den 1930er Jahren wurde ihm die Auszahlung des Bankguthabens in die Schweiz verweigert. Er versuchte über das Schweizerische Außenministerium und die damalige Schweizer Gesandtschaft in Berlin eine diplomatische Intervention zu erwirken – ohne Erfolg.

Der umstrittene Vorgang von 1937: Kontoauflösung ohne Nachweis

Im Gerichtsverfahren hat die Sparkasse geltend gemacht, das Konto sei im Jahr 1937 aufgelöst worden. Das Landgericht Hagen nahm in seinem Urteil vom 11. Dezember 2023 – gestützt auf die Ausführungen der Sparkasse – an, das Konto sei 1937 aufgelöst oder sukzessive abgebaut worden. Nach Auffassung des Klägers gibt es für eine wirksame Kontoauflösung im Jahr 1937 jedoch keinen aktenkundigen Beweis. Auch eine ordnungsgemäße Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Sparkasse ist nach Auffassung des Klägers nicht dokumentiert.

Die Sparkasse hatte in einem früheren Verfahrensstadium zudem geltend gemacht, die relevanten Akten seien durch alliierte Bombardierung zerstört worden. Diese Behauptung konnte nach Angaben des Klägers durch einen Historiker widerlegt werden: Das Archiv der damaligen Sparkasse Hagen habe die Bombardierung unbeschadet überstanden.

Nach Auffassung des Klägers ist die Beweislastfrage zentral: Wenn Geld widerrechtlich von einem Bankkonto abgezogen wird, muss die Bank beweisen, was mit dem Guthaben geschehen ist – nicht der Kontoinhaber oder seine Erben.

Erstmalige Bestätigung der Sparkasse – erst nach Klageeinreichung

Im November 2019 bestritt die Sparkasse an Volme und Ruhr schriftlich das Vorhandensein eines Kontos von Arthur Levy. Erst nach Einreichung der Klage beim Landgericht Hagen bestätigte die Sparkasse in ihrer Klageantwort, dass das Konto in den 1930er Jahren existiert hatte. Im Zuge der Recherchen wurden zudem im Landesarchiv Münster weitere Dokumente über den Bestand des Kontoguthabens aufgefunden.

Das Schlüsseldokument von 1963

Ein entscheidendes Dokument vom 3. Dezember 1963 belegt, dass die Sparkasse Hagen über Jahrzehnte hinweg systematisch falsche Angaben zum Konto 4409 gemacht hat. Die Sparkasse behauptete wiederholt, keine Unterlagen oder Kenntnis vom Konto zu besitzen – obwohl das Dokument von 1963 das Gegenteil beweist.

Widersprüchliche Aussagen der Sparkasse

Dokumentierte Falschaussagen der Sparkasse Hagen

2019Sparkasse: „Kein Konto 4409 bekannt“Realität: Bundesarchiv-Dokumente belegen die Existenz
2021Sparkasse: „Keine Geschäftsbeziehung zu Arthur Levy“Realität: Korrespondenz der Sparkasse selbst widerlegt dies
2021Sparkasse: „Akten durch Bombardierung zerstört“Realität: Historiker bestätigen: Archiv blieb unbeschädigt
2024Sparkasse: „Keine weiteren Informationen verfügbar“Realität: Dokument von 1963 beweist dauerhafte Falschaussagen

Rechtlicher Verfahrensweg

  • November 2019: Entdeckung der Beweise im Schweizerischen Bundesarchiv Bern
  • Februar 2021: Formelle Anfrage und widersprüchliche Sparkassen-Antwort
  • 2020–2023: Klage vor dem Landgericht Hagen
  • 11. Dezember 2023: Landgericht Hagen weist Klage ab
  • 7. Mai 2025: OLG Hamm (Az. I-31 U 10/24) – Berufung abgewiesen
  • 26. November 2025: OLG Hamm lehnt Restitutionsklage ab
  • 2025/2026: Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH Karlsruhe
  • Juli 2025: BaFin-Aufsichtsbeschwerde
  • 2025: Petitionsausschuss des Bundestages eingeschaltet

Bedeutung als Musterfall

Der Fall Konto 4409 steht exemplarisch für Tausende ungeklärter nachrichtenloser Vermögenswerte bei deutschen Sparkassen. Laut der Bundesstudie 2021 haben nur 9% der deutschen Sparkassen nachrichtenlose Vermögenswerte gemeldet.