Biografie und historischer Kontext
Arthur Levy, vollständiger Name Max-Maurice Arthur Levy-Cohen, war ein Schweizer Staatsb\u00fcrger j\u00fcdischer Herkunft. Am 11. M\u00e4rz 1932 heiratete er Erna Cohen, die Tochter von Simson Cohen, in Hagen.
Anl\u00e4sslich der Eheschlie\u00dfung \u00fcberwies Simson Cohen eine erhebliche Mitgift (Heiratsgut) auf das Konto Nr. 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr (heute: Sparkasse an Volme und Ruhr, Hagen). Arthur Levy als Schweizer Staatsangeh\u00f6riger bat mit Schreiben vom 13. April 1932 die Schweizerische Gesandtschaft in Berlin um rechtliche Unterst\u00fctzung (Rechtsbüreau, Politisches Departement, Zimmer 149).
NS-Verm\u00f6gensentziehung und diskriminierende Devisenbestimmungen
Arthur Levy hatte seinen Wohnsitz in Bern, Schweiz. Aufgrund der diskriminierenden Devisenbestimmungen in Deutschland in den 1930er Jahren wurde ihm die Auszahlung des Bankguthabens aus Deutschland in die Schweiz verweigert. Arthur Levy versuchte \u00fcber das Schweizerische Au\u00dfenministerium (heute: Eidgen\u00f6ssisches Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, EDA) und die damalige schweizerische Gesandtschaft in Berlin zu erreichen, dass die Schweiz bei den deutschen Beh\u00f6rden interveniert, damit das Guthaben \u00fcberwiesen werden kann. Das Schweizerische Au\u00dfenministerium forderte Arthur Levy jedoch auf, selbst zu beweisen, dass er das Geld aufgrund einer Notlage ben\u00f6tige (H\u00e4rtefallnachweis).
Im Zuge der nationalsozialistischen Verfolgung j\u00fcdischer B\u00fcrger zwischen 1933 und 1945 wurde das Bankguthaben von Arthur Levy bei der Sparkasse Hagen eingefroren. Das Guthaben wurde nie ausgezahlt. Trotz seiner Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit war Arthur Levy als Jude den rassistischen Verm\u00f6gensentziehungsgesetzen des NS-Regimes ausgeliefert.
Das Konto 4409 ist seitdem ein nachrichtenloser Verm\u00f6genswert – ein schlafendes Konto, dessen rechtm\u00e4\u00dfige Erben nie entsch\u00e4digt wurden.
Rechtsstreit der Nachfahren (2019–heute)
Im November 2019 entdeckte ein Nachfahre von Arthur Levy im Schweizerischen Bundesarchiv in Bern Hinweise auf die Mitgift-\u00dcberweisung. Der Hagener K\u00fcnstler und Rechercheur Dietmar Schneider hatte durch historische Forschungsarbeit wesentlich dazu beigetragen, den Fall aufzuarbeiten. Im Zuge weiterer Nachforschungen wurden auch im Landesarchiv M\u00fcnster Dokumente \u00fcber den Bestand des Kontoguthabens aufgefunden. Seitdem wird vor deutschen Gerichten um Auskunft und Restitution gek\u00e4mpft:
- November 2019: Erste schriftliche Anfrage bei der Sparkasse – Sparkasse verneint ausdr\u00fccklich das Vorhandensein eines Kontos
- Erst nach Klageeinreichung beim Landgericht Hagen best\u00e4tigte die Sparkasse das Vorhandensein eines Kontos
- 11. Dezember 2023: Landgericht Hagen weist Klage ab
- 26. M\u00e4rz 2025: M\u00fcndliche Verhandlung OLG Hamm
- 7. Mai 2025: OLG Hamm (Az. I-31 U 10/24) – Berufung abgewiesen
- 27. Mai 2025: Restitutionsklage beim OLG Hamm
- 7. Juli 2025: BaFin-Aufsichtsbeschwerde eingelegt
- 26. November 2025: OLG Hamm lehnt Restitutionsklage ab
- 2025/2026: Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH Karlsruhe anh\u00e4ngig
- 11. Februar 2026: EBA-Beschwerde (European Banking Authority) eingereicht
Quellen und Belege
- Schweizerisches Bundesarchiv Bern (Prim\u00e4rquellen, November 2019)
- Sparkasse-Dokument vom 3. Dezember 1963 (widerlegt Sparkassen-Aussagen)
- Vollst\u00e4ndige Korrespondenz 2021 (öffentlich zug\u00e4nglich als PDF)
- Gerichtsakte OLG Hamm, Az. I-31 U 10/24