Wissenszentrum · Restitutionsgeschichte

Wiedergutmachung in Deutschland

Geschichte, Instrumente und verbleibende Lücken der deutschen Wiedergutmachungspolitik nach 1945 — mit besonderem Fokus auf nachrichtenlose Bankguthaben.

Schlüsselfakten – Wiedergutmachung

BEG (1952/1965):
Kerngesetz; Antragsfristen bis 1969; Gesamtzahlungen bis 2020 ca. 80 Mrd. EUR
Stiftung EVZ (2000):
Ca. 4,4 Mrd. EUR für Zwangsarbeit; kein Bankguthabenprogramm
Washington Principles:
1998: Moralische Verpflichtung zu fairen Lösungen
Terezin Declaration:
2009: 46 Staaten (inkl. Deutschland) zur Restitution verpflichtet
Offene Lücke:
Nachrichtenlose Bankkonten: keine einheitliche gesetzliche Regelung

1. Historischer Überblick

Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1952, mit Folgeregelungen bis 1965, bildete den Kern des deutschen Wiedergutmachungssystems. Trotz erheblicher Zahlungen (über 80 Mrd. EUR bis 2020) bestehen weiterhin strukturelle Lücken, insbesondere bei nachrichtenlosen Bankkonten aus der NS-Zeit.

2. Internationale Standards

Die Washington Principles (1998) formulieren als moralische Leitlinien die Verpflichtung, proaktiv nach enteignetem Vermögen zu suchen und faire Lösungen zu finden. Die Terezin Declaration (2009), unterzeichnet von 46 Staaten einschließlich Deutschland, verpflichtet ausdrücklich zur Identifikation und Restitution nachrichtenloser Bankkonten.

3. Verbleibende Lücken bei Bankkonten

Die Bundesstudie 2021 dokumentierte erhebliche Vollzugsdefizite bei deutschen Kreditinstituten. Als exemplarischer Fall gilt der Rechtsstreit der Nachfahren von Arthur Levy gegen die Sparkasse an Volme und Ruhr. Das BGH-Verfahren ist anhängig.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Wiedergutmachung?

Der Begriff Wiedergutmachung umfasst alle staatlichen Maßnahmen zur Entschädigung von NS-Verfolgten: Rückerstattung entzogener Vermögenswerte, Entschädigung für Schäden, Rentenleistungen und symbolische Anerkennung.

Was ist das Bundesentschädigungsgesetz (BEG)?

Das BEG von 1952 war das zentrale Instrument der deutschen Wiedergutmachungspolitik. Es sah Entschädigungen für Verfolgungsschäden vor, enthielt aber enge Antragsfristen und geografische Ausschlüsse. Zahlreiche NS-Opfer wurden nicht oder unzureichend entschädigt.

Welche Lücken bestehen bei Bankkonten?

Für nachrichtenlose Bankkonten aus der NS-Zeit fehlt bis heute eine einheitliche gesetzliche Regelung in Deutschland. Die Bundesstudie 2021 dokumentierte erhebliche Vollzugsdefizite.

Was ist die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft?

Die 2000 gegründete Stiftung EVZ entschädigte ehemalige Zwangsarbeiter (ca. 4,4 Mrd. EUR). Für Bankguthaben aus der NS-Zeit ist sie nicht zuständig.