1. Historischer Überblick
Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1952, mit Folgeregelungen bis 1965, bildete den Kern des deutschen Wiedergutmachungssystems. Trotz erheblicher Zahlungen (über 80 Mrd. EUR bis 2020) bestehen weiterhin strukturelle Lücken, insbesondere bei nachrichtenlosen Bankkonten aus der NS-Zeit.
2. Internationale Standards
Die Washington Principles (1998) formulieren als moralische Leitlinien die Verpflichtung, proaktiv nach enteignetem Vermögen zu suchen und faire Lösungen zu finden. Die Terezin Declaration (2009), unterzeichnet von 46 Staaten einschließlich Deutschland, verpflichtet ausdrücklich zur Identifikation und Restitution nachrichtenloser Bankkonten.
3. Verbleibende Lücken bei Bankkonten
Die Bundesstudie 2021 dokumentierte erhebliche Vollzugsdefizite bei deutschen Kreditinstituten. Als exemplarischer Fall gilt der Rechtsstreit der Nachfahren von Arthur Levy gegen die Sparkasse an Volme und Ruhr. Das BGH-Verfahren ist anhängig.