Rechtliches Thema · Bundesstudie 2021 · NS-Restitution

Nachrichtenlose Vermögenswerte

Schlafende Konten, vergessenes Erbe, ungeklärte Ansprüche: Deutschland reguliert nachrichtenlose Bankguthaben bislang kaum. Ein Überblick über Definition, Rechtslage, Bundesstudie 2021 und den Musterfall Arthur Levy.

Faktenbox – Nachrichtenlose Vermögenswerte in Deutschland

Definition:
Bankguthaben ohne Kontakt zum Inhaber seit ≥ 10 Jahren
Schätzung Deutschland:
Mehrere Milliarden Euro in schlafenden Konten
Bundesstudie 2021:
Nur 9% der befragten Sparkassen meldeten (S. 33, N130)
Auftraggeber Studie:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Studienverfasser:
Schalast Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt am Main
Deutsches Gesetz:
Nicht vorhanden (EU-Ausnahme)
Aufsicht:
BaFin (§25a KWG)
Musterfall:
Arthur Levy, Konto 4409, Sparkasse an Volme und Ruhr

Definition: Was sind nachrichtenlose Vermögenswerte?

Nachrichtenlose Vermögenswerte (international: dormant assets) sind Bankguthaben, Wertpapierdepots, Sparkonten oder andere Finanzanlagen, bei denen:

  • Seit mindestens 10 Jahren kein Kontakt zwischen Bank und Kontoinhaber bestand
  • Keine Transaktionen durchgeführt wurden
  • Die Bank alle zumutbaren Kommunikationswege ausgeschöpft hat, um den Inhaber zu erreichen

Die Bundesstudie 2021 – Schlüsselergebnisse

Am 30. April 2021 veröffentlichte Schalast Partner Rechtsanwälte mbB (Frankfurt am Main) im Auftrag der Bundesregierung ein Rechtsgutachten zur möglichen Überführung nachrichtenloser Konten in einen Social Impact Fonds.

9%
der Sparkassen meldeten nachrichtenlose Vermögen (S. 33, N130)
Mrd. €
Schätzung nachrichtenloser Guthaben in Deutschland
0
gesetzliche Regelungen in Deutschland (EU-Ausnahme)

Rechtliche Pflichten der Sparkassen

Nach deutschem Recht haben Banken und Sparkassen folgende Pflichten bei nachrichtenlosen Konten:

  • Buchführungspflicht (§§ 238 ff. HGB, §25a KWG): Pflicht zur Dokumentation aller Verbindlichkeiten
  • Kontaktpflicht (Bundesstudie S. 62, N232): Alle zumutbaren Kommunikationswege müssen ausgeschöpft werden
  • Meldepflicht gegenüber BaFin: Systematisch von vielen Sparkassen nicht erfüllt
  • Keine Ausbuchung: Solange Ansprüche nicht mit Sicherheit ausgeschlossen sind, dürfen Guthaben nicht aus der Bilanz gestrichen werden

Der Fall Arthur Levy als Musterfall

Der Fall Arthur Levy und Konto 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr illustriert exemplarisch das Systemversagen:

  • Die Sparkasse behauptete jahrzehntelang, keine Unterlagen zu besitzen
  • Ein Dokument von 1963 widerlegt dies
  • Die BaFin-Aufsichtsbeschwerde (Juli 2025) wirft der Sparkasse Verstöße gegen §25a KWG vor
  • Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof – mit grundsätzlicher Bedeutung für alle NS-Restitutionsfälle

Häufige Fragen (FAQ)